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Betriebsmittelprüfung – Sicher und Zuverlässig

Unsere Leistungen: Wir prüfen ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Hydraulikschlauchleitungen, Pressen, Schutzeinrichtungen, Druckbehälter sowie Regalanlagen – alles effizient und normgerecht.

Zudem übernehmen wir die sicherheitstechnische Überprüfung von Leitern, Anschlagmitteln, kraftbetätigten Türen und Toren sowie Flurförderzeugen. Mit fachgerechten Inspektionen sorgen wir für Zuverlässigkeit und Rechtskonformität in Ihrem Betrieb.


Prüfung ortsfester 
elektrischer Betriebsmittel

Wir prüfen ortsfeste elektrische Betriebsmittel nach DGUV V 3: frühzeitige Gefahrenerkennung, digitale Dokumentation, rechtssichere Prüfung – effizient und ohne Störung Ihrer Betriebsabläufe.

Prüfung ortsveränderlicher 
elektrische Betriebsmittel

Wir prüfen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV V 3: mobile Geräte werden sicher kontrolliert, Gefahren früh erkannt und digital dokumentiert – effizient und ohne Störung Ihres Betriebs.

UVV hydraulischer Pressen 
nach DIN EN 693

Die UVV für hydraulische Pressen gemäß DIN EN 693 sind entscheidend für die Sicherheit. Sie legen technische Anforderungen fest, um Unfälle zu vermeiden. Betreiber sollten sich mit diesen Vorschriften vertraut machen.

UVV Prüfung von berührungslos 
wirkenden Schutzeinrichtungen ( BWS )

Wir prüfen berührungslose Schutzeinrichtungen an Maschinen, wie Lichtschranken und Laserscanner, herstellerunabhängig. Prüfungen erfolgen gemäß aktueller Betriebssicherheitsverordnung (§14 BetrSichV) und relevanten Normen.

Prüfung von Hydraulikschlauchleitungen nach

(BetrSichV) §§ 14 der DGUV Regel 113-020 Ziffer 4.4 

Die Prüfung von Hydraulikschlauchleitungen nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Regel 113-020 ist entscheidend für Sicherheit und Zuverlässigkeit. Regelmäßige Inspektionen verhindern Unfälle und Ausfälle.

Druckbehälter und Rohrleitungsprüfung nach Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV)

Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 i.V.m. § 2 Abs. 6 BetrSichV. Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung und Überwachung der Prüffristen.

Ortsfeste Regalanlagen gemäß BetrSichV, 
TRBS 1203 bzw. DIN EN 15635

Als Arbeitgeber müssen Sie Regalanlagen prüfen lassen. Wir sind zertifizierte Inspekteure und führen Inspektionen bundesweit gemäß DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061 durch.

Leitern und Tritte gemäß 
BetrSichV, TRBS 1203 und TRBS 2121

Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte gemäß BetrSichV (§ 14), DGUV 208-016 und EN 131. Die Prüfung erfolgt unkompliziert im Betrieb und kann effizient mit anderen Vor-Ort-Prüfungen kombiniert werden.

Anschlagmittel gemäß 
BetrSichV bzw. TRBS 1203

Anschlagmittel müssen laut BetrSichV und TRBS 1203 regelmäßig von qualifizierten Personen geprüft werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen.

Kraftbetätigte Fenster, Türen und 
Tore gemäß ASR A1.7 und DGUV

Wir inspizieren kraftbetriebene Türen und Tore aller Typen und Hersteller normgerecht, effizient und praxisorientiert, basierend auf der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und weiteren relevanten Normen.

Flurförderzeuge (Stapler, Hubwagen, Hubtische) gemäß BetrSichV und DGUV 68

Flurförderzeuge müssen regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden. Vor Einsatzbeginn ist eine Sicht- und Funktionsprüfung erforderlich. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf das Gerät nicht genutzt werden.